Ob bei einer Handelsregisteranmeldung, der Eintragung im Grundbuch oder bei der Verwendung wichtiger Dokumente im In- oder Ausland: In vielen rechtlichen und geschäftlichen Vorgängen ist eine Beglaubigung durch eine Notarin oder einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.
Als Notarin in Wiesbaden biete ich Ihnen kurzfristige, rechtskonforme und präzise Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften – für Privatpersonen, Unternehmen und Behörden.
Was ist eine notarielle Beglaubigung?
Bei einer notariellen Beglaubigung wird nicht der Inhalt eines Dokuments beurkundet, sondern die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch die Notarin bestätigt.
Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen:
- Unterschriftsbeglaubigung: Die Notarin bestätigt, dass die Unterschrift von der Person stammt, die sie abgegeben hat.
- Abschriftsbeglaubigung (Kopie): Die Notarin bestätigt, dass eine Kopie dem Originaldokument entspricht.
Diese Beglaubigungen sind in vielen rechtlichen Bereichen erforderlich – insbesondere bei Handelsregister- und Grundbuchangelegenheiten.
Beglaubigung für das Handelsregister
Bei zahlreichen Vorgängen im Handelsrecht – etwa der Gründung einer GmbH, der Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern, der Veränderung von Unternehmensdaten oder bei der Anmeldung neuer Gesellschafter – ist eine öffentlich beglaubigte Unterschrift erforderlich.
Als Notarin übernehme ich die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und leite diese auf Wunsch direkt elektronisch an das zuständige Amtsgericht weiter.
Beglaubigung für das Grundbuch
Auch im Grundbuchverfahren – z. B. bei der Löschung einer Grundschuld, bei der Rangrücktrittserklärung oder bei der Vormerkung einer Auflassung – ist häufig die Beglaubigung einer Unterschrift oder Erklärung erforderlich.
Ich begleite Sie als Notarin in Wiesbaden bei allen grundbuchrelevanten Beglaubigungen und übermittle die Unterlagen direkt an das zuständige Grundbuchamt.
Beispiel 1: Handelsregisteranmeldung bei Geschäftsführerwechsel
Ein Unternehmen mit Sitz in Wiesbaden bestellt einen neuen Geschäftsführer. Die Handelsregisteranmeldung muss notariell beglaubigt werden. Der neue Geschäftsführer kommt persönlich in meine Kanzlei, unterschreibt vor Ort das vorbereitete Anmeldeformular, dessen Echtheit ich notariell beglaubige. Im Anschluss reiche ich die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein – schnell, sicher und fristgerecht.
Beispiel 2: Löschung einer Grundschuld nach Darlehensrückzahlung
Ein Ehepaar aus Wiesbaden Bierstadt hat ihr Hypothekendarlehen vollständig zurückgezahlt. Die Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus. Diese muss von den Eigentümern unterzeichnet und notariell beglaubigt werden, bevor sie beim Grundbuchamt Wiesbaden zur Löschung der Grundschuld eingereicht werden kann. Ich übernehme die Beglaubigung und die Übermittlung an das Grundbuchamt.
Ihre Notarin in Wiesbaden – für notarielle Beglaubigungen jeder Art
Ob Sie eine Unterschrift für das Handelsregister beglaubigen lassen, eine Abschriftsbeglaubigung für ein ausländisches Konsulat benötigen oder eine Erklärung für das Grundbuchamt vorbereiten möchten – ich stehe Ihnen mit Erfahrung, Sorgfalt und rechtlicher Präzision zur Seite.