Wie setzen sich die Gebühren einer Notarin zusammen?

Die Gebühren einer Notarin richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz legt bundesweit einheitlich fest, welche Gebühren für notarielle Tätigkeiten anfallen dürfen – unabhängig davon, welche Notarin oder welchen Notar Sie beauftragen. Das bedeutet: Die Kosten für dieselbe notarielle Leistung sind bei jedem Notar in ganz Deutschland gleich. Preisvergleiche zwischen verschiedenen Notarinnen oder Notaren sind daher nicht notwendig.

Die Höhe der Notargebühren richtet sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert. Das ist der Wert, den der jeweilige Vorgang aus rechtlicher Sicht hat – zum Beispiel der Kaufpreis bei einem Grundstückskauf oder das Vermögen bei einem Erbvertrag. Die konkrete Gebühr ergibt sich dann aus festen Gebührentabellen im GNotKG. Hinzu kommen ggf. Auslagen (z. B. für Porto, Kopien oder Registeranfragen) sowie Umsatzsteuer.

Ein Beispiel:
Beim Kauf eines Hauses im Wert von 400.000 Euro fällt für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags eine Gebühr in Höhe eines gesetzlich bestimmten Prozentsatzes dieses Betrags an – genau geregelt in der Gebührentabelle des GNotKG. Für zusätzliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel eine Grundschuldbestellung, können weitere gesetzlich festgelegte Gebühren hinzukommen.

Wichtig: Notarinnen und Notare dürfen von den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren weder nach oben noch nach unten abweichen. Rabatte oder Sonderpreise sind gesetzlich ausgeschlossen.