Füge weitere Käufer*innen mit dem "+" hinzu.
Füge weitere Gegenstände mit dem "+" hinzu.
Füge weitere Einträge mit dem "+" hinzu.
Hinweis: Der/die Verkäufer*in ist gesetzlich verpflichtet, dem/der Käufer*in einen Energieausweis für das Kaufobjekt zu übergeben.
Hinweis an Verkäufer*in: Bitte klären Sie schnellstmöglich ab, ob die Verwaltung ihre Verwalterbestellung grundbuchtauglich (§ 29 GBO) nachweisen kann.
Mögliches Mietervorkaufsrecht: