Die Gründung einer deutschen Gesellschaft – Rechtssicher starten mit notarieller Begleitung

Samantha Gerlach

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist für Unternehmerinnen und Unternehmer ein entscheidender Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In Deutschland stehen zahlreiche Gesellschaftsformen zur Verfügung, die sich je nach Haftungsrisiko, Kapitalausstattung, steuerlicher Behandlung und organisatorischer Flexibilität unterscheiden. Besonders häufig gewählt wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), da sie Haftungsbeschränkung und Seriosität kombiniert. Doch ganz gleich, welche Rechtsform Sie wählen – bei Kapitalgesellschaften ist die notarielle Beurkundung ein gesetzlich vorgeschriebener und zentraler Schritt.

Die richtige Gesellschaftsform: Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Zu den wichtigsten Unterscheidungen im deutschen Gesellschaftsrecht gehört die zwischen Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG). Während Personengesellschaften oft für kleinere, eher persönlich geprägte Unternehmungen geeignet sind, bieten Kapitalgesellschaften den Vorteil der Haftungsbeschränkung – ein entscheidendes Kriterium für viele Gründerinnen und Gründer.

Kapitalgesellschaften entstehen nicht automatisch, sondern erst mit Eintragung in das Handelsregister. Und genau hier kommt die Notarin oder der Notar ins Spiel: Die Gründung einer GmbH oder UG erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung zum Handelsregister durch die Notarin.

Beispiel: Gründung einer GmbH – Schritt für Schritt

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie eignet sich sowohl für Einzelgründer als auch für mehrere Gesellschafter. Die wichtigsten Schritte im Gründungsprozess sind:

  1. Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags: Bei Gründung bedarf es eines Gesellschaftsvertrags (Satzung). Dieser regelt unter anderem den Unternehmenszweck, die Höhe des Stammkapitals, die Verteilung der Geschäftsanteile sowie die Vertretung der Gesellschaft.

    – Gesetzlich geregelt in § 3 GmbHG:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__3.html

  2. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Dabei überprüft die Notarin nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern berät auch hinsichtlich möglicher Risiken und Gestaltungsspielräume.

    – Beurkundungspflicht: § 2 Abs. 1 GmbHG
    https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html

  3. Stammeinlage: Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich, wovon bei Anmeldung mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, eingezahlt sein muss.

    – Siehe § 5 GmbHG:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html

  4. Anmeldung zum Handelsregister: Die GmbH wird durch die Notarin beim zuständigen Registergericht angemeldet. Die Eintragung ist Voraussetzung für die rechtliche Existenz der GmbH.

    – Siehe §§ 7 und 8 GmbHG:
    https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html

  5. Steuerliche Registrierung und Geschäftsbetrieb: Nach der Eintragung folgen die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt sowie die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerbüro bietet sich an.

    – Weitere Regelungen finden sich u. a. im Abgabenordnung (AO) und UStG.

Rechtssicherheit durch notarielle Begleitung

Die notarielle Beurkundung dient nicht nur der Formwahrung, sondern bietet auch einen erheblichen Mehrwert in Bezug auf Rechtssicherheit und Transparenz. Die Notarin prüft Identitäten, klärt rechtliche Fragen und sorgt für eine reibungslose Eintragung ins Handelsregister. Auch spätere Änderungen – etwa Gesellschafterwechsel, Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen – bedürfen in vielen Fällen erneut der notariellen Mitwirkung.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland erfordert fundierte Vorbereitung, rechtliche Sorgfalt und eine professionelle Begleitung. Die frühzeitige Einbindung einer Notarin hilft, Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen – für einen erfolgreichen und sicheren Start in das Unternehmertum.

Weiterführende Informationen:

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